AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen des Agenturvertrages

 

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur gemäß dem Agenturvertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt.

1.2. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Agenturleistungen nach der näheren Beschreibung durch den Agenturvertrag.

1.3. Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

2. Vertragsdurchführung

2.1. Basis der Agenturarbeit bildet das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

2.2. Die Agentur übergibt innerhalb von 3 Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Kontaktberichte. Diese Kontaktberichte sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren 2 Arbeitstagen widersprochen wird.

3. Vergütung

3.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungsziel nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

3.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

3.3. Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

3.4. Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4. Nutzungsrecht

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

5. Nutzungshonorar

Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung: Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:

- außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung)und/oder

- nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/oder

- in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/oder

- Einsatz in anderen Werbeträgern,

berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar für die Dauer von längstens drei Jahren, und zwar für das 1. Jahr in Höhe von 50%, für das 2. Jahr 25% und für das 3. Jahr 15% der ursprünglichen vertraglichen Vergütung.

6. Rechtsschutz, Haftung

6.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit der Agentur wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

6.2. Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

6.3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn die Agentur haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

7. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche zulässig.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

9.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Herdecke.

9.4. Gerichtsstand ist Amtsgericht Wetter/Ruhr.